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    Spielordnung in pdf-Version

    1. Allgemeine Spielordnung

    • Der Spielbetrieb ist nur in Sportkleidung und mit Sandplatz-geeigneten Tennisschuhen erlaubt. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.
    • Spielberechtigt ist man nur mit einem an der Platztafel angebrachtem Namens- oder Gastschild. NEU: Die Namensschilder sind saisonübergreifend gültig und können gegen 3 Euro Schutzgebühr neu erworben werden
    • Ein Anbringen des Namensschildes ohne eigene Anwesenheit ist nicht zulässig.
    • Das Verschieben des Namenschildes auf der Platztafel ist nicht zulässig.
    • Die Spielzeiten für Einzel und Doppel betragen jeweils 60 Minuten inklusive Platzpflege. NEU: wer nicht abgelöst wird, kann selbstverständlich weiterspielen, jedoch ohne die Zeit an der Tafel zu ändern. Bei Bedarf sind die Plätze vor Spielbeginn zu beregnen. Nach dem Spiel sind die Plätze abzuziehen.
    • Ein Ablösen auf einem Platz ist nicht möglich, solange noch andere Plätze (auch Außenplätze!) frei sind.
    • Für die Medenrundenspiele und das Training werden Plätze reserviert. Bei Überbelegung haben Rundenspiele oder Training Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
    • Gesperrte Plätze können nur vom Platzwart oder einem Mitglied des Vereinsvorstands freigegeben werden.
    • Es gibt keinen Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendschildern. Jugendliche genießen das gleiche Spielrecht wie Erwachsene.
    • NEU: Wer sein Schild schiebt, andere Schilder weg hängt, muss damit rechnen, dass sein Schild von einem Vorstandsmitglied abgenommen wird und dies beim 1. Vorsitzenden abzuholen ist.

    2. Gastspielordnung

    • Die Gastspielergebühr beträgt für Einzel 10,00 € je Spieler, für Doppel 7,50 € je Spieler.
    • Das Gastschild muss vor Spielbeginn im Clubheim gelöst werden. Zusätzlich sind 20,00 € oder ein Wertgegenstand wie Schlüssel, Ausweis… als Pfand zu hinterlegen; das Pfand wird bei Rückgabe des Gastschildes rückerstattet. Das Gastschild ist sofort nach dem Spielen wieder im Clubheim abzugeben. Wer als Nichtmitglied des PTC ohne Gastschild auf einem Platz beim Spielen angetroffen wird, kann vom Vorstand von der weiteren Buchung von Gastspielen zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden.
    • Bei Vollbelegung der Plätze werden keine Gastschilder ausgegeben.
    • Gastspieler dürfen je Saison höchstens fünf Mal NEU: Dies gilt auch für passive und ehemalige Mitglieder, die nach Lösen einer Gästekarte ebenfalls eine Spielberechtigung erwerben können
    • Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Spielordnung.

    3. Vereinsbeitritt

    Seit der Saison 2010 sind bei Eintritt in den PTC 50 % des Jahresmitgliedsbeitrages zzgl. Frühjahrsinstandsetzungspauschale zu zahlen. Diese Ermäßigung gilt einmalig nur im Jahr des ersten Vereinsbeitritts. Der Vereinsbeitritt ab dem 1. September jeden Jahres ist für das laufende Jahr beitragsfrei. Im Folgejahr ist der volle Beitrag zu zahlen.

    Diese Spielordnung ist gültig, bis sie durch eine Neue ersetzt wird.

    Grünstadt, im April 2015

    Der Vorstand

     

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